für Online-Werbung auf den Webseiten und anderen Online-Medien der Messe München GmbH, Messegelände, D-81823 München
1. Ausschließliche Geltung; Definitionen
1.1 Die Messe München GmbH, im folgenden MMG genannt vermarktet exklusiv im eigenen Namen und für eigene Rechnung die Internet-Seiten und Online-Medien. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen MMG und den werbungstreibenden Vertragspartnern (nachfolgend: "Auftraggeber") über die Schaltung von Online-Werbesendungen ("Internet-Werbung") gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Gültigkeit, wenn MMG im Einzelfall nicht widerspricht. MMG kann nach eigenem Belieben zur Vermarktung Dritte („Dienstleister“) beauftragen, die im Auftrag und für Rechnung von MMG handeln. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten davon unbeschadet.
1.2 "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung von Werbemitteln auf den Webseiten der MMG zum Zwecke der öffentlichen Zugänglichmachung.
1.3 "Werbemittel" sind für die Internet-Werbung gestaltete Materialien, welche insbesondere aus folgenden Elementen bestehen: Bild und/oder Text und/oder Tonfolgen und/oder Bewegtbilder (z.B. Banner, Flashs etc.) und/oder aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken mit einer vom Auftraggeber angegebenen oder von MMG zur Verfügung gestellten Webadresse verbunden wird (z.B. Link).
1.4 Gegenstand des Vertrages ist das gebuchte Werbemittel.
1.5 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.6 Für den Fall, dass der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MMG.
2. Abschluss eines Werbeauftrags
2.1 Der Auftraggeber kann mündlich oder schriftlich einen Werbeauftrag erteilen. Ein verbindlicher Werbeauftrag kommt allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrages durch MMG oder einen von MMG beauftragten Dienstleister zustande, wobei die Ablehnung eines Werbemittels vorbehalten bleibt. Der Auftrag gilt als abgelehnt, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen ab Auftragserteilung durch den Kunden eine schriftliche Bestätigung durch MMG oder einen von MMG beauftragten Dritten erfolgt ist.
2.2 Bei Agenturbuchungen kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. MMG ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis sowie einen Gewerbenachweis zu verlangen.
2.3 Die MMG ist berechtigt, die URL ihrer Webseiten zu ändern. Die MMG ist verpflichtet, den Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informieren.
2.4 Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Ankündigung der Änderungen den Vertrag auf den Änderungszeitpunkt außerordentlich zu kündigen. Weitere Rechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
2.5 Mit der Bestellung werden diese Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich anerkannt.
2.6 Der Auftraggeber ist bei der Buchung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
2.7 Ein Rechtsanspruch auf Vertragsabschluß besteht nicht, soweit sich nicht ein solcher aus dem Gesetz ergibt. Auftraggebern, die ihre Verpflichtungen gegenüber der MMG nicht erfüllt haben oder gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben, kann der Vertragsabschluß verweigert werden.
3. Änderung des Leistungsangebots
3.1 MMG bietet Art und Umfang des vereinbarten Leistungsangebotes auf der Grundlage der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung ihrer Webseiten und Online-Medien an.
3.2 Ändern sich die in Abs. 1 genannten Rahmenbedingungen und wird der MMG dadurch die Zurverfügungstellung der vertragsgemäßen Leistungen wesentlich erschwert, kann sie die angebotenen Dienste ändern oder einstellen oder bislang verfügungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste gegen Entgelt weiter anbieten.
4. Ablehnungsbefugnis
4.1 Der Auftraggeber darf die Webseiten und andere Online-Medien einschließlich der angebotenen jeweiligen Funktionalitäten und angebotenen Leistungen der MMG nur in Übereinstimmung mit dem einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und diesen Regelungen zu nutzen.
4.2 Der Auftraggeber prüft selbstständig und auf eigene Kosten Inhalte und Informationen, die er MMG zur Verfügung stellt, auf Richtigkeit und auf die Zulässigkeit der konkreten Verwendung, bevor er diese Dritten zugänglich macht. Dies betrifft insbesondere die Rechtmäßigkeit nach Markengesetz und Urheberrechtsgesetz. Urheberrechtshinweise, Markenbezeichnungen und dergleichen Dritter dürfen weder verändert noch beseitigt werden.
4.3 Der Auftraggeber stellt MMG von allen Ansprüchen frei, die Dritte hinsichtlich von dem Auftraggeber über das Portal zugänglich gemachte Inhalte der gegenüber MMG geltend machen.
4.4 Der Auftraggeber wird jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Funktionalitäten der Webseiten und Online-Medien der MMG unterlassen und MMG unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn ihm Angriffe oder sonstige Gefahren durch Hacking, Viren etc. bekannt werden.
4.5 Diese Bestimmungen gelten ungeachtet der Tatsache, ob der Auftraggeber in Kenntnis der Inhalte des von ihm angebotenen oder weitergeleiteten Materials und der gesetzlichen Bestimmungen war.
5. Recht der MMG zur Löschung von Inhalten
5.1 MMG ist berechtigt, von dem Auftraggeber auf die Webseiten und Online-Medien eingestellten Inhalte und Informationen zu dekonnektieren bzw. zu löschen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte vorliegt, insbesondere durch Ermittlung staatlicher Behörden oder durch eine Abmahnung des Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet.
5.2 Die Dekonnektierung bzw. Löschung ist, soweit möglich, auf die vermeintlichen rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Auftraggeber ist über die Dekonnektierung bzw. Löschung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen. Die Inhalte sind von der MMG wieder freizuschalten bzw. einzustellen, sobald der Verdacht entkräftet ist.
5.3 Die Möglichkeit der MMG, aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, bleibt davon unberührt.
5.4 Im Falle einer Ablehnung nach 4. hat der Auftraggeber dennoch die vereinbarte Vergütung zu entrichten, es sei denn MMG hat den vorgesehenen Platz anderweitig vergeben können.
6. Auftragsbearbeitung/Datenanlieferung
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben von MMG entsprechende, Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. "Rechtzeitig" bedeutet 5 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin. Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen und daher eine Schaltung nicht möglich sein, bleibt die Zahlungsverpflichtung hiervon unberührt.
6.2 Das Setzen von Cookies ist auf MMG-Webseiten in allen Ad-Units nicht gestattet.
6.3 Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen (inbes. Layoutvorschläge, -angaben etc.) und Dateien endet mit der letztmaligen Schaltung der Internet-Werbung. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem letzten Schaltungstermin die Rücksendung der Unterlagen und Dateien verlangt, ist MMG zur Vernichtung der Materialien berechtigt.
6.4 Ein Werbemittel, das nicht als Werbung erkennbar ist, kann von MMG mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet werden.
6.5 Die Platzierung wird nach billigem Ermessen und größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers vorgenommen.
6.6 Es kann nicht gewährleistet werden, dass innerhalb der von MMG platzierten Internet-Werbung nicht auch Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Konkurrenten des Auftraggebers platziert werden. Dies gilt auch für Platzierungen innerhalb einer Internet-Seite.
7. Rügepflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Internet-Werbung jeweils unverzüglich nach Beginn der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige offensichtliche Mängel innerhalb der ersten Schaltungswoche schriftlich zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein solcher Mangel als genehmigt. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach gesetzlichem Verjährungsbeginn zu rügen.
8. Nutzungsrechte/Inhalte
8.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Diensten aller Art erforderlichen Rechte besitzt und die Werbung keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt MMG insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Er gewährt MMG die zur Nutzung der Werbung erforderlichen Verwertungsrechte.
8.2 Der Auftraggeber versichert, dass die Werbung die geltenden Rechtsvorschriften beachtet. Dies gilt insbesondere für die geltenden Strafgesetze, Jugendschutzbestimmungen sowie das Recht des unlauteren Wettbewerbs. Ziffer 8.1 Satz 2 gilt entsprechend. Eine Verpflichtung von MMG zur Überprüfung der vom Auftraggeber gelieferten Werbung besteht nicht.
8.3 Der Auftraggeber hat die digital übermittelten Daten frei von sog. Computerviren, Würmern oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, für diesen Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuen Stand entsprechen. Entdeckt MMG auf einer ihr übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird MMG von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage von MMG) erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. MMG behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen MMG Schäden entstanden sind.
9. Gewährleistung
9.1 Vereinbart ist die nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit des Werbemittels im Rahmen der Möglichkeiten, die durch die vom Auftraggeber übermittelten Daten gegeben sind. MMG hat nicht für negative Abweichungen des Werbemittels von der üblichen Beschaffenheit einzustehen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber das Format und die technischen Vorgaben von MMG nicht ordnungsgemäß berücksichtigt hat. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. MMG übernimmt keine Gewährleistung für unwesentliche Fehler und Übertragungsfehler.
9.2 MMG übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials, insbesondere fällt die Richtigkeit der Übermittlung des Materials (z.B. per E-mail, am Telefon) in den Risikobereich des Auftraggebers.
9.3 Entspricht eine Internet-Werbung aufgrund eines von MMG zu vertretenden Umstandes nicht der geschuldeten Beschaffenheit, stellt MMG die auftragsgemäße Durchführung dieser Werbung durch unverzügliche Ersatzschaltung in einem vergleichbaren Bereich/Umfeld sicher. MMG hat das Recht, eine Ersatzwerbung zu verweigern, wenn
• diese einen Aufwand fordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und dem Gebot von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
• diese für MMG nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
9.4 Lässt MMG eine ihr für die Ersatzwerbung gestellte angemessene Frist verstreichen oder verweigert MMG die Ersatzwerbung ernsthaft und endgültig oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung des Auftrages oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.
9.5 Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
9.6 Die durch den Auftraggeber und sonstige Dritte angebotenen Informationen und Inhalte sind nicht Inhalte der MMG und geben auch nicht die Meinung der MMG wieder. Sie werden von der MMG weder auf ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit noch auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft.
9.7 Die Leistungen der MMG stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der technischen Voraussetzungen. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit der Leistungen durch die MMG wird nicht begründet.
9.8 Bei Betriebsunterbrechungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die MMG nicht zu vertreten hat und die ihre Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber z.B. Störungen im Bereich der Dienste der Telekom oder im Internet, übermäßige Nutzung anderer Nutzer, etc. berechtigen den Auftraggeber nur dann zu einer Minderung der Vergütung, wenn die Behinderung der Nutzung erheblich ist und über einen nicht unwesentlichen Zeitraum andauert.
10. Haftung
10.1 MMG haftet nur für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10.2 Die Haftung von MMG ist bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.
10.3 Die Haftung nach 10.2 ist zudem summenmäßig beschränkt auf das 3-fache der vertraglichen Vergütung.
10.4 MMG haftet nicht, sofern durch Links auf Internet-Seiten anderer Anbieter verwiesen wird, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von MMG liegen. Für die Inhalte und die Schäden, die aus der Nutzung solcher Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter dieser Seiten
11. Vergütung
11.1 Die von dem Auftraggeber zu zahlende Verfügung richtet sich nach der beim Vertragsabschluß gültigen Preisliste. Zusätzlich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
11.2 Die an MMG zu zahlende Vergütung ist jeweils 20 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
11.3 Eine Änderung der Preisliste von MMG bleibt vorbehalten. Für von MMG bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels ankündigt wurden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Wird dieses Kündigungsrecht nicht binnen eines Monats seit Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt, gilt die Preiserhöhung für die bestehenden Aufträge als genehmigt.
11.4 Es gilt die Rabattstaffel von MMG. Mit der ersten von MMG an einen neuen Kunden versandten Auftragsbestätigung beginnt für die Dauer von 12 Monaten ein sog. "Rahmenjahr" zu laufen. Das Rahmenjahr dient der Berechnung der Rabattierung. Die Rabattierung von Aufträgen bemisst sich nach dem Bruttovolumen, wobei zu dem Volumen des konkreten Auftrages die Volumina der bisher im Rahmenjahr geschalteten Aufträge hinzugerechnet werden. Eine rückwirkende Rabattierung der bereits erteilten Aufträge findet nicht statt. Nach Ablauf des Rahmenjahres beginnt jeweils ein neues Rahmenjahr zu laufen. Dies gilt für jedes weitere Rahmenjahr entsprechend. Paketpreise/Sonderpreise, die MMG zu bestimmten Anlässen herausgibt, sind grundsätzlich nicht rabattfähig und finden auch in der Berechnung der Rabattierung für Folgeaufträge keine Berücksichtigung.
11.5 Für die Anwendung eines Konzernrabatts auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich.
12. Datenschutz
12.1 Personenbezogene Daten werden von MMG nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt.
12.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die ihn gespeicherten Daten zu erlangen. Auch ist eine vom Auftraggeber erklärte Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit widerruflich.
12.3 Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist München.
13.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der MMG ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. MMG ist berechtigt Auftraggebern wahlweise auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
13.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Unwirksame Bestimmungen gelten durch solche Bestimmungen als ersetzt, die dem angestrebten Zweck unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommen.
13.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(Stand Februar 2004)






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