Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbung auf den Webseiten und anderen Online-Medien der Messe München GmbH (MMG), Messegelände, D-81823 München
1. Ausschließliche Geltung; Definitionen
1.1 Die Messe München GmbH, im folgenden MMG genannt, ermöglicht Werbetreibenden Werbung auf ihren Internet-Seiten und in anderen ihrer Online-Medien, wie Service- und Newsletter-Emails (“Online-Medien“) zu schalten („Online-Werbung“). Für alle Vertragsverhältnisse zwischen MMG und den werbetreibenden Vertragspartnern ("Auftraggeber") über die Schaltung von Werbemitteln in den Online-Medien gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). MMG kann ihre Leistungen durch geeignete Dritte erbringen lassen.
1.2 "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Schaltung von Werbemitteln in den Online-Medien gemäß nachstehender Ziffer 2.
1.3 "Werbemittel" sind alle für die Online-Werbung gestaltete Materialien, welche insbesondere aus Bild- und Textelementen und Bewegtbildern (z.B. Banner, Flashs) und sensitiven Flächen bestehen, die zu einer vom Auftraggeber angegebenen URL verlinken.
1.4 Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.5 Für den Fall, dass der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die von den AGB inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich die AGB der MMG und zwar auch dann, wenn MMG im Einzelfall der Geltung einer Bestimmung oder der Gesamtheit solcher Bedingungen nicht widerspricht.
2. Abschluss eines Werbeauftrags
2.1 Der Auftraggeber kann einen Auftrag mündlich oder schriftlich, insoweit auch per E-Mail, erteilen. Ein verbindlicher Werbeauftrag kommt allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrages durch MMG oder einen Dienstleister zustande. Der Auftrag gilt als abgelehnt, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen ab Auftragserteilung durch den Kunden eine solche Bestätigung erfolgt ist.
2.2 Bei Agenturbuchungen kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Soll der Werbetreibende Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden und die Vertretungsbefugnis auf Verlangen nachgewiesen werden.
2.3 Der Auftraggeber versichert, nicht Verbraucher im Sinne der einschlägigen Vorschriften, insbesondere § 13 BGB zu sein, Verbraucher sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.
2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
3. Leistungsumfang, Änderung des Leistungsangebots
3.1 Der Auftraggeber kann aufgrund der beauftragten Online-Werbung keinen bestimmten Erfolg oder wirtschaftliche Ergebnisse erwarten, solche werden in keinem Fall vereinbart oder von MMG zugesichert.
3.2 MMG bietet ihre Leistungen auf der Grundlage der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für Online-Medien an, die dem stetigen Wandel unterworfen sind.
3.3 Ändern sich die vorstehend genannten Rahmenbedingungen und wird der MMG dadurch die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen wesentlich erschwert oder unmöglich, kann sie unbeschadet weitergehender Rechte von Werbeaufträgen zurücktreten.
3.4 Die MMG ist jederzeit berechtigt, die Strukturierung und Gestaltung ihres Webauftrittes, der einzelnen Seiten sowie die sonstiger Online-Medien zu ändern oder ganz einzustellen. Die MMG ist verpflichtet, den Auftraggeber über für einen Werbeauftrag wesentliche Änderungen unverzüglich zu informieren. Eine wesentliche Änderung stellt eine hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit offensichtlich nachteilige Platzierung oder wesentliche Größenänderung eines Werbemittels dar.
3.5 Soweit Gegenstand des Werbeauftrages Email-Kampagnen sind, stimmen die Parteien überein, dass nicht bestimmte Versandtermine, Frequenzen, Reichweiten oder Validität des Adressbestandes maßgeblich sind. Dementsprechend kann MMG im eigenen Ermessen und ohne Verpflichtung hierzu weitere Aussendungen vornehmen, z.B. wenn einzelne Aussendungen entfallen. Ist Gegenstand des Auftrages auch die Selektion eines Adressbestandes, wird MMG den Auftraggeber benachrichtigen, wenn die gewählten Kriterien nicht den vereinbarten Umfang an Adressaten liefern. Ist eine Reduktion notwendig, erfolgt diese nach dem Zufallsprinzip.
4. Prüfungspflichten, Ablehnungsbefugnis
4.1 Der Auftraggeber ist selbst und auf eigene Kosten verpflichtet, jegliche Werbemittel und sonstige Inhalte die er MMG zur Verfügung stellt, einschließlich verlinkter Ziele (zusammen „Inhalte“), auf deren Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit für die konkrete Verwendung zu prüfen. Dies umfasst jegliche möglichen Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken), das Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte, und gesetzliche Bestimmungen (z.B. Werbeverbote in Telemedien, Wettbewerbsrecht). MMG trifft insoweit keine eigene Prüfpflicht.
4.2 MMG ist berechtigt die Ausführung eines Werbeauftrages insgesamt oder hinsichtlich einzelner Werbemittel oder Schaltungen abzulehnen oder die Schaltung auszusetzen oder einzustellen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Inhalt in vorstehendem Sinne unzulässig oder rechtswidrig ist, von entsprechenden Organen beanstandet wurde oder der Inhalt sonst den Interessen von MMG an einem professionellen Erscheinungsbild der Online-Medien zuwider läuft, insbesondere wenn im Ermessen der MMG nicht die notwendige Qualität erreicht ist oder Inhalte sonst unangemessen oder anstößig sind.
4.3 Im Falle einer solchen Ablehnung hat der Auftraggeber dennoch die vereinbarte Vergütung zu entrichten, es sei denn, MMG hat den vorgesehenen Platz anderweitig vergeben können.
5. Stornierung
Die Stornierung eines Werbeauftrages durch den Auftraggeber ist zu den folgenden Gebühren möglich:
- zwischen 4 und 2 Wochen vor dem Schaltungstermin: 50% des jeweiligen Auftragswertes
- zwischen 2 Wochen und 2 Tagen vor dem Schaltungstermin 80% des jeweiligen Auftragswertes
- später: 100% des jeweiligen Auftragswertes.
6. Mitwirkung, Datenanlieferung und Platzierung
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere den technischen Vorgaben von MMG entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Rechtzeitigkeit bestimmt sich nach den vereinbarten bzw. den aktuell öffentlich publizierten Lieferungsterminen für das jeweilige Online-Medium und bedeutet sonst fünf Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin. Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen und daher eine Schaltung nicht möglich sein, bleibt die Zahlungsverpflichtung hiervon unberührt.
6.2 MMG ist zu erforderlichen Bearbeitungen der Werbemittel berechtigt, aber nicht verpflichtet. Insbesondere kann ein Werbemittel, das nicht als Werbung erkennbar ist, von MMG mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet werden.
6.3 Die Platzierung wird nach billigem Ermessen und größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und unter Wahrung der jeweils gebuchten Kategorie vorgenommen.
6.4 Es kann nicht sicher gestellt werden, dass innerhalb der Online-Medien nicht auch Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Konkurrenten des Auftraggebers, auch in räumlicher beziehungsweise zeitlicher Nähe zu Werbemitteln des Auftraggebers, platziert wird.
6.5 Der Auftraggeber kann innerhalb von 10 Tagen nach dem letzten Schaltungstermin die Rücksendung von Materialien oder Werbemitteln verlangen, eine Aufbewahrungs- oder Dokumentationspflicht besteht jedoch nicht.
7. Rügepflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Webseiten der MMG geschaltete Online-Werbung jeweils unverzüglich nach Beginn der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige offensichtliche Mängel innerhalb der ersten Schaltungswoche schriftlich zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein solcher Mangel als genehmigt. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach gesetzlichem Verjährungsbeginn zu rügen.
8. Nutzungsrechte, Garantien und Freistellung
8.1 Der Auftraggeber räumt MMG die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Rechte an gelieferten Inhalten ein.
8.2 Der Auftraggeber garantiert, dass die vertragsgemäße Verwendung der Werbemittel durch MMG keinerlei Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in vorstehender Ziffer 4.1 genannten, verletzt.
8.3 Der Auftraggeber stellt MMG von allen Ansprüchen, angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und Schäden frei, die aus der Verletzung einer Garantie durch den Auftraggeber resultieren oder im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Verwendung der Werbemittel gegenüber MMG geltend gemacht werden.
8.4 Der Auftraggeber wird jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Funktionalitäten der Online-Medien der MMG unterlassen.
8.5 Der Auftraggeber hat die übermittelten Daten frei von Computerviren, Würmern oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. MMG ist zum Vorhalten eigener Schutzmechanismen nicht verpflichtet.
8.6 Insbesondere bei Einschaltung von Agenturen und soweit der Werbetreibende Auftraggeber ist, gelten diese Bestimmungen ungeachtet der Kenntnis des Auftraggebers der an MMG gelieferten Inhalte.
9. Gewährleistung
9.1 Entspricht eine Online-Werbung aufgrund eines von MMG zu vertretenden Umstandes nicht der geschuldeten Beschaffenheit, stellt MMG die auftragsgemäße Durchführung dieser Werbung durch Ersatzschaltung in einem vergleichbaren Bereich/Umfeld sicher („Ersatzwerbung“). MMG hat das Recht, eine Ersatzwerbung zu verweigern, wenn
- diese einen Aufwand fordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und dem Gebot von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
- diese für MMG nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
9.3 Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
10. Haftung
10.1 MMG haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
10.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet MMG nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Auftraggeber gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Die Haftung von MMG beschränkt sich im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
10.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden sowie entgangenen Gewinn ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Vorliegen der unbeschränkten Haftungsvoraussetzungen nach Ziffer 10.1 – ausgeschlossen.
10.5 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach den vorstehenden Ziffern 10.2 bis 10.4 gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von MMG oder die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
10.6 Soweit die Haftung von MMG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für alle Anspruchsarten, auch solche aus Delikt.
10.7 Die Haftung nach vorstehender Ziffer 10.2 ist zudem summenmäßig beschränkt auf das 3-fache der vertraglichen Vergütung.
10.8 MMG haftet nicht, sofern durch Links auf Internet-Seiten anderer Anbieter verwiesen wird, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von MMG liegen. Für diese Inhalte und Schäden, die aus der Nutzung solcher Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter dieser Seiten.
11. Vergütung
11.1 Die von dem Auftraggeber zu zahlende Verfügung richtet sich nach der beim Vertragsabschluß gültigen Preisliste. Zusätzlich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
11.2 Die an MMG zu zahlende Vergütung ist mit Rechnungsstellung ohne Abzüge zur Zahlung per Überweisung fällig.
11.3 Eine Änderung der Preisliste von MMG bleibt vorbehalten. Für von MMG bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels ankündigt wurden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Wird dieses Kündigungsrecht nicht binnen eines Monats seit Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt, gilt die Preiserhöhung für die bestehenden Aufträge als genehmigt.
11.4 Berechnet sich die Vergütung nach der Anzahl von Seitenaufrufen oder ähnlichen Daten, sind insoweit allein Daten aus Berichtssystemen der MMG oder ihrer Dienstleister maßgeblich.
12. Datenschutz
12.1 Personenbezogene Daten aus der Sphäre des Auftraggebers werden von MMG nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt.
12.2 Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist München.
13.2 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der MMG ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist München. MMG kann einen Auftraggeber auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen.
13.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Unwirksame Bestimmungen werden die Parteien durch solche Bestimmungen ersetzen, die dem angestrebten Zweck unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommen.
13.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(Stand Dezember 2008)





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