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GESETZ
MMI/ks
Vorsicht! Neue Anforderungen für Geschäftsbriefe per Email

Der deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt seine Mitglieder vor einer neuen Klagewelle. Eine weitgehend unbekannte EU-Richtlinie mit Vorschriften für geschäftliche Emails könnte zur Abmahnung von bis zu drei Millionen Unternehmen in Deutschland führen, sagte Jochen Clausnitzer, DIHK-Referatsleiter für Handelsrecht dem «Handelsblatt».

Seit Jahresbeginn sei gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen Emails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Unter anderem müssten wie in einem Briefbogen das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden. Außerdem seien sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen. Das Gesetz gelte für alle Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Der DIHK wolle am Dienstag sämtliche regionalen Handelskammern in einem Rundschreiben über die Dringlichkeit der Lage informieren.

«Kaum ein Unternehmer kennt die neuen Regeln», sagte Jens Nebel von der Fachkanzlei für Wirtschaftsrecht, Kümmerlein, Simon und Partner. Der IT-Experte warnte davor, dass professionelle Abmahnspezialisten die Unkenntnis der deutschen Unternehmen für sich ausnutzen. Pro Abmahnung müssten Unternehmen mit Gebühren bis zu 2000 Euro rechnen. Die Situation sei ähnlich wie vor einigen Jahren mit den Internetseiten. «Die Klagewelle war verheerend», sagte Nebel. «Damals haben sich einige schwarze Schafe unter den Kanzleien eine goldene Nase verdient.»

Weitere Informationen: http://www.dihk.de


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