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GESETZ
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Kündigung wegen Verlassen des Arbeitsplatzes |
Verlässt ein Arbeitnehmer wiederholt pflichtwidrig während der Arbeitszeit seinen Arbeitsplatz, ohne die Zeiterfassungsanlage zu betätigen, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das urteilte das Arbeitsgericht Frankfurt/Main. Im konkreten Fall fuhr ein Computerspezialisten bei einem Datenverarbeitungsunternehmen an einem Tag für drei Stunden während der Arbeitszeit zum Finanzamt, um seine Steuererklärung abzugeben und am Folgetag führte er mit einem Kollegen anderthalb Stunden in der Kantine ein Privatgespräch, jeweils ohne die Zeiterfassung zu betätigen.
Das Gericht wertete dieses Verhalten als Betrugsversuch. Da der Arbeitnehmer wissen sollte, dass ein solches Verhalten nicht akzeptabel ist, müsse der Arbeitgeber ihm vor einer Kündigung auch keine Abmahnung mehr aussprechen.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main AZ: 1 Ca 5687/06
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