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MMI/ks
4 Tipps für den Überstundenabbau

Die meisten Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge regeln die Länge der Arbeitszeit - und häufig auch die Mehrarbeit, sowie, in welchem Zeitraum diese vorher anzukündigen ist. Lesen Sie, was Sie dabei beachten sollten.

  1. Werfen Sie bei Unsicherheiten einen Blick in den Arbeitsvertrag
    Wenn Sie in kurzer Zeit eine große Anzahl Überstunden aufgebaut haben und bislang nicht die Möglichkeit hatten, diese in irgend einer Form abzubauen, und noch dazu das Gefühl haben, dass es dabei nicht ganz mit rechten Dingen zugeht, empfiehlt sich zunächst ein Blick in den Arbeitsvertrag. Je nach Vertrag ist der Freizeitausgleich für Überstunden anders geregelt.
  2. Bedenken Sie, dass Sie Überstunden nicht ewig ansammeln können
    Meist ist vertraglich festgehalten, dass die geleisteten Überstunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums auszugleichen sind. Vorsicht also mit Altlasten! Ist der Überstundenberg über Jahre hinweg gewachsen, ergibt sich später meist keine Möglichkeit mehr, sie auszugleichen.
  3. Führen Sie über Ihre geleisteten Überstunden Buch
    Wichtig ist, dass Sie die geleisteten Überstunden auch dokumentiert haben und belegen können, dass diese auch tatsächlich zuvor von Ihrem Chef angeordnet wurden. Dies ist in der Regel Voraussetzung für einen Überstundenausgleich.
  4. Wägen Sie Ihre derzeitige Situation ab
    Ist in Ihrem Vertrag kein Freizeitaugleich festgehalten, können Sie Ihre geleistete Mehrarbeit von Ihrem Chef vergütet verlangen. Sind die nicht vergüteten Überstunden, die Sie seit Jahren leisten nur ein Teil einer insgesamt frustrierenden Situation am Arbeitsplatz und denken Sie an Kündigung, könnte ein Aufhebungsvertrag für Sie sinnvoll sein. In diesem Vertrag können Sie vereinbaren, wie die angefallenen Überstunden abgegolten werden und wann Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

Quelle
Fachverlag für Recht und Führung
Theodor-Heuss-Str. 4
53095 Bonn
Telefon 0228/9 55 01 30
Telefax 0228/35 97 10
www.vorgesetzter.de



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 News - 19.05.2013
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