Das neue Arbeitsvertragsgesetz der Volksrepublik China (Peoples Republic of China Labour Contract Law) wurde am 29. Juni 2007 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Es verursacht erhebliche Veränderungen in den arbeitsrechtlichen Beziehungen und ist neben dem Arbeitsgesetz (Labour Law of PRC) die wichtigste Regelung im Arbeitsrecht der VR China. Das Arbeitsgesetz bleibt weiterhin gültig, wird aber durch das neue Arbeitsvertragsgesetz spezifiziert. Aufgabe der Unternehmen wird es jetzt sein, alle Arbeitsverträge, Ernennungsurkunden und auch die internen Unternehmensvorschriften den Erfordernissen des neuen Gesetzes anzupassen. Der Hauptzweck des neuen Gesetzes ist es, den Schutz der Arbeitnehmer zu verbessern.
Die wichtigsten Änderungen, die das neue Arbeitsvertragsgesetz mit sich bringt, sind in einem Informationsblatt der Außenhandelskammer (AHK) in Peking zusammengestellt worden. Dieses Informationsblatt (nur in deutscher Sprache verfügbar) stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Für weiterführende Hinweise steht Ihnen auch die Rechtsabteilung der AHK in Peking zur Verfügung. Dort besteht das Angebot, bestehende Arbeitsverträge an das neue Arbeitsvertragsgesetz anzupassen bzw. entsprechende Verträge anzufertigen.
Ansprechpartner in China ist Dr. Florian Keßler (
kessler.florian@bj.china.ahk.de).