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GESETZ
MMI/ks
Arbeitsrecht - Elternzeit und Arbeit während Elternzeit

Das LAG München hat in einer jüngeren Entscheidung entschieden, dass es bei dringenden betrieblichen Gründen während der Elternzeit kein Anspruch auf eine bestimmte Arbeitszeit gibt. Nach Ansicht der Richter gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte vertragliche Festlegung der verringerten Arbeitszeit. Soweit die Zeit der Arbeitsleistung nicht durch eine arbeitsrechtliche Regelung bestimmt ist, wird sie durch den Arbeitgeber in Wahrnehmung seines Weisungsrechts nach billigem Ermessen festgelegt. Ist im Einzelhandel die Kundenzahl an Vormittagen eher schwach und steigert sich erst zum Nachmittag, muss von Verkaufskräften ein flexibler Einsatz verlangt werden können. Dann stehen dem Antrag auf eine Beschäftigung ausschließlich am Vormittag dringende betriebliche Erfordernisse entgegen.

(Quelle: LAG München, 6-Sa-1180/06, Urteil vom 24.04.2007; Verfahrensgang:ArbG Augsburg 2 Ca 33/03 N)


Autoren: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger


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 News - 23.05.2013
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