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GESETZ
Urteil
Dürfen Bewerbern wegen mangelnder Deutschkenntnisse abgelehnt werden?

Mangelnde Deutschkenntnisse führen nicht zu einer Benachteiligung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin geht es dabei nur um Kenntnisse einer anderen Sprache, nicht um die Sprache einer ethnischen Zugehörigkeit. Die Zurückweisung kann also nicht auf Ausländerfeindlichkeit zurückgefürt werden.

Dem Arbeitgeber steht es auch unter Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes frei, Bewerber bei der Personalauswahl nicht zu berücksichtigen, die über unzureichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.

Arbeitsgericht Berlin (Az.: 14 Ca 10356/07)


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 News - 19.06.2013
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