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GESETZ
Neues GmbH-Recht
Das müssen Sie wissen

Seit dem 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen  (MoMiG) in Kraft. Die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH - insbesondere auch im internationalen Vergleich - wird gestärkt. Sie ist eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand.

Existenzgründern steht künftig mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zusätzlich eine Einstiegsvariante der GmbH zur Verfügung. Aber nicht nur die Gründung einer GmbH wird einfacher, schneller und kostengünstiger, sondern das neue GmbH-Recht ist insgesamt moderner und praxistauglicher geworden. Da die Attraktivität der GmbH als Rechtsform nicht zuletzt davon abhängt, dass Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz wirksam geschützt werden, wurde zudem der Schutz vor Missbrauch verbessert. Click!
Besondere Neuerungen der GmbH-Reform sind das Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen und eine neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt. Beides sind vor allem für Neugründung en wesentliche Erleichterungen.

Zur Information im Detail stehen zwei Dokumente des Bundesministeriums zur Verfügung:

Zum Thema im Internet*
http://www.bmj.bund.de
*für die Inhalte der Seiten ist der Betreiber verantwortlich.


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 News - 21.03.2010
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