Um seinen Mitarbeitern den besten Schutz im Umgang mit Lasern
gewährleisten zu können, müssen Unternehmen ein
wachsames Auge auf die sorgfältige Behandlung der meist
kostenintensiven Laserschutzbrillen haben. Gleichzeitig müssen sie
auf die rasanten Entwicklungen in der Lasertechnologie reagieren, die
zum Teil dramatische Änderungen in der Anforderung für
Laserschutzbrillen hervorrufen.
Normänderungen im Laserschutz oder die Anschaffung eines
leistungsstärkeren Lasers erfordern eine schnelle Reaktion bei der
Ausstattung der Mitarbeiter mit den geeigneten Laserschutzbrillen. Zu
Zeit kommen beispielsweise zahlreiche neue Laser mit ultrakurzen Pulsen
auf den Markt, die selbstverständlich andere oder höhere
Anforderungen an eine Laserschutzbrille stellen.
Eine Laserschutzbrille hat in der Regel bei sorgfältiger
Behandlung eine längere Lebensdauer als eine Laserschutzbrille,
die in rauer Produktionsumgebung eingesetzt wird oder
möglicherweise als sogenannte Besucherbrille von vielen
verschiedenen Benutzern getragen wird. Grundsätzlich sollten
Brillen, die eine wie auch immer geartete Beschädigung aufweisen
(z. B. beschädigter oder verkratzter Filter,
Farbveränderungen, beschädigte Kaschierung) auf keinen Fall
mehr eingesetzt werden.
LASERVISION bietet nun die Möglichkeit „alte“
Laserschutzbrillen abzugeben und sie mit der sogenannten
Abwrackprämie kostengünstig gegen neue, technologisch auf dem
höchsten Stand stehende LASERVISION Laserschutzbrillen
auszutauschen. Die Aktion „Abwrackprämie“ bietet 25%
Rabatt auf die Bestellung einer Neubrille bei Einsendung der alten
Laserschutzbrille.
Mehr Informationen zu dieser Aktion finden Sie auf
www.uvex-laservision.de